Behandlungsablauf
Erstberatung
DER ERSTE BESUCH IN UNSERER POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE DIENT DAZU FESTZUSTELLEN, OB EINE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG BEI IHREM KIND NOTWENDIG IST. AUCH ERWACHSENE KÖNNEN KIEFERORTHOPÄDISCH BEHANDELT WERDEN – ZÖGERN SIE NICHT, UNS IHRE ANLIEGEN DARZUBRINGEN!
Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie zu diesem Termin alle wichtigen Unterlagen mitbringen könnten. Mit unserer praktischen Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie alles dabeihaben.
Eventuell ist bereits bei der Erstberatung die Anfertigung eines Röntgenbildes sinnvoll, um genauere Informationen über die Zähne und die Kiefer zu erhalten. Selbstverständlich arbeiten wir mit der modernsten, strahlungsarmen, digitalen Röntgentechnik.
Für diesen ersten Termin entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten, da die erste Beratung von der gesetzlichen Krankenkasse oder den privaten Versicherern übernommen wird.
Kieferorthopädische Diagnostik
SOLL EINE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG STATTFINDEN, WERDEN ZUR GENAUEN PLANUNG DIAGNOSTISCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT.
Mit Hilfe digitaler Fotografie, Abformungen oder Intraoralscans der Zähne und Kiefer, digitaler Röntgenaufnahmen inklusive computergestützter Auswertung, umfassender Funktionsanalyse des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur und des klinischen Befundes erstellen wir für unsere Patienten ein individuelles Behandlungskonzept. Besteht die Notwendigkeit zur weiteren Abklärung durch andere Fachdisziplinen wie Zahnerhaltung, Parodontologie, Prothetik, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, HNO, Rheumatologie, Dermatologie oder anderen, können wir Ihnen ein Netzwerk von Spezialisten bieten, mit welchen wir eng zusammenarbeiten.
Digitale Fotografie
Mit Hilfe der digitalen Fotografie befunden wir die Gesichtsproportionen, die Gesichtssymmetrie und das Gesichtsprofil. Darüber hinaus bewerten wir die Lachlinie, die Frontzahnästhetik und das natürliche Lächeln. Diese Informationen sind für uns wichtig, um die Behandlung nicht nur unter funktionellen, sondern auch unter ästhetischen Gesichtspunkten optimal zu planen.
Unverzichtbar für die kieferorthopädische Planung sind zudem standardisierte Fotografien der Zähne, der Kiefer und der Verzahnung. Zudem dokumentieren regelmäßig angefertigte Fotografien der Zähne den Behandlungsfortschritt und bieten ein sehr gutes Kommunikationsmittel, um Ihnen den Verlauf der Behandlung Ihres Kindes mit modernster Technik zu visualisieren.
Digitale Röntgenaufnahmen
Als strahlungsarme Übersichtsaufnahme ist bei Planung einer kieferorthopädischen Behandlung das sogenannte Orthopantomogramm notwendig. Es handelt sich hierbei um eine Darstellung aller Zähne und Zahnkeime sowie beider Kiefer inklusive der benachbarten Strukturen wie Kieferhöhle und Kiefergelenke. Die Position der Kiefer und die Stellung der Zähne im Gesichtsschädel werden mit Hilfe des strahlungsarmen Fernröntgenseitenbildes bestimmt. Gleichzeitig ist eine Beurteilung der Gesichtsästhetik, des Nasenrachenraumes sowie des Wachstumsmusters von Ober- und Unterkiefer möglich. Bei besonderen Fragestellungen ist die Anfertigung einer strahlungsarmen Handröntgenaufnahme indiziert, um den Verlauf bzw. den Abschluss des Körperwachstums zu beurteilen.
Funktionsanalyse des Kiefergelenks und der Kaumuskeln
Eine Funktionsanalyse des Kiefergelenks und der Kaumuskeln ist notwendig, um vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung abzuklären, ob die Strukturen im Kiefergelenk gesund sind oder ob bereits Störungen oder Vorschädigungen vorliegen. Finden sich Hinweise darauf, kann es notwendig sein, dass vor der eigentlichen kieferorthopädischen Behandlung zusätzliche Untersuchungen wie z.B. eine Magnetresonanztomografie durchgeführt werden.
Klinischer Befund
Der klinische Befund umfasst die genaue Untersuchung der Zähne, des Zahnfleisches und Kieferknochens, der Lippen und der Zunge. Auch eventuelle Fehlfunktionen des Kausystems wie Knirschen, Pressen oder falsches Schlucken werden im klinischen Befund diagnostiziert. Zudem wird die Mundhygiene Ihres Kindes überprüft und der Plaque-Index bestimmt.
Behandlungsplanung
NACH AUSWERTUNG ALLER DIAGNOSTISCHER UNTERLAGEN ERSTELLEN WIR EINEN INDIVIDUELLEN BEHANDLUNGSPLAN FÜR JEDEN PATIENTEN. IN DIESEM SIND DIE EINZELNEN SCHRITTE DER BEHANDLUNG MIT DEN VORGESEHENEN ZAHNSPANGENTYPEN FESTGELEGT.
Alle Behandlungsplanungen erfolgen mit fachzahnärztlicher Expertise und jeder Fall wird in unseren wöchentlichen Therapiekonferenzen mit Behandler, Oberärzten und Klinikdirektorin diskutiert. Damit wir unsere Behandlungsplanung in Ruhe mit Ihnen und Ihrem Kind besprechen können, vereinbaren wir einen Extratermin. Wir zeigen Ihnen und Ihrem Kind die geplanten Behandlungsgeräte, informieren Sie über die voraussichtliche Dauer der Behandlung und deren Kosten. Auch können noch offene Fragen Ihrerseits beantwortet werden.
Nach Ihrer Einwilligung zur geplanten Behandlung senden wir den sogenannten Heil- und Kostenplan umgehend an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sollten Sie privat versichert sein, senden wir Ihnen den Heil- und Kostenplan zur Einreichung bei Ihrem Versicherer zu. Ist bei Ihrem Kind keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich, senden wir den Heil- und Kostenplan an Sie. Sobald Sie sich für die Behandlung entschieden haben oder der Versicherer den Plan genehmigt hat, kann es losgehen!
Behandlungsphase
DER ERFOLG DER BEHANDLUNG HÄNGT MAßGEBLICH VON DER MITARBEIT DER PATIENTEN AB.
Dies beinhaltet das Einhalten der notwendigen Tragezeiten herausnehmbarer Apparaturen und das Einhängen von Gummizügen während der festsitzenden Zahnspange. Auch die Mundhygiene und die Pflege der Zahnspange während der kieferorthopädischen Behandlung sind von größter Bedeutung. Um die Zahnspange regelmäßig zu kontrollieren und dem Behandlungsfortschritt anzupassen, sind regelmäßige Kontrolltermine notwendig. Diese sind bei herausnehmbaren Zahnspangen in der Regel 8-10-wöchig, bei festsitzenden alle 4-8 Wochen. Es ist sehr wichtig, dass diese Kontrolltermine eingehalten werden.
Wir haben einen sehr hohen Anspruch an die Qualität unseres Behandlungsergebnisses, daher erstellen wir bei Bedarf Zwischenbefunde, um den Behandlungsverlauf und -fortschritt zu analysieren und das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der bisher erreichten Korrektur anzupassen. So wird eine optimale Behandlungsqualität erreicht.
Kosten
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt zur Beurteilung der Kostenübernahme das sogenannte KIG-System mit fünf Schweregraden zum Tragen. Bei Grad 1 und 2 werden die Kosten nicht übernommen, bei Grad 3 – 5 wird die Behandlung von Ihrer Kasse bezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat.
Patienten mit den Schweregraden 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Häufig ist jedoch auch bei einem KIG 2 eine Behandlung medizinisch sinnvoll oder bei Ihrem Kind liegt eine Fehlstellung vor, die in dem Indikationssystem der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend abgebildet ist. Dazu beraten wir Sie in unserer Poliklinik gerne.
Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr ist die gesetzliche Krankenkasse nur noch leistungspflichtig, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, wird nach eingehender Diagnostik und unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten ein Heil- und Kostenplan erstellt, der die notwendigen Gebührenpositionen enthält.
Ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung eine kieferorthopädische Therapie ab dem 18. Lebensjahr übernimmt, muss bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden. Die Regelungen sind hier sehr unterschiedlich. Während für alle gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Bestimmungen gelten, können die privaten Versicherungsträger unabhängige Verträge schließen. Nach der Erstellung des kieferorthopädischen Heil- und Kostenplans kann dieser bei der privaten Krankenkasse eingereicht und hinsichtlich der Kostenübernahme geprüft werden. Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung, die kieferorthopädische Behandlungen mit abdeckt, können ebenfalls den Kostenplan gesondert bei ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Kommen Kosten bei einem genehmigten Behandlungsplan auf mich zu?
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Behandlungsplan Ihres Kindes genehmigt hat, werden die Gesamtkosten der Behandlung von der Kasse übernommen. Allerdings müssen Sie während der Behandlung 20% der Kosten vorübergehend selbst tragen. Das bedeutet, dass Sie vierteljährlich eine Rechnung über 20% der Kosten, die in diesem Zeitraum angefallen sind, erhalten. Bei einer typischen Behandlung sind dies je nach Umfang durchschnittlich 650€. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Therapie bekommen Sie Ihren Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Kommt es zu einem Abbruch der Behandlung, beispielweise aufgrund unzureichender Mitarbeit oder schlechter Mundhygiene, erhalten Sie die bis zum Abbruchzeitpunkt bezahlten Eigenanteile von der Krankenkasse nicht zurück.
Die moderne Kieferorthopädie bietet auch einige sinnvolle Ergänzungen zur Optimierung der Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Ergänzungsmaßnahmen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutert.
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von Ihren vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung die Beihilfe beteiligt ist, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen.
Ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll?
Für gesetzlich Versicherte kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, da sie bei entsprechender Vertragsgestaltung private Zusatzleistungen übernimmt oder ggf. die Behandlungskosten bei KIG 1 oder 2 und bei Erwachsenen trägt. Private Zusatzversicherungen müssen jedoch vor Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen worden sein.
Service
KOMPETENZ UND ZEIT FÜR EINE GUTE BERATUNG – DAS IST FÜR UNS SELBSTVERSTÄNDLICH. WIR MÖCHTEN IHNEN MEHR BIETEN ALS „NUR“ QUALITATIV HOCHWERTIGE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNGEN AUF NEUESTEM WISSENSCHAFTLICHEN STAND. SIE SOLLEN SICH IN DER ZEIT, IN DER SIE ODER IHR KIND BEI UNS BEHANDELT WERDEN, GUT AUFGEHOBEN FÜHLEN.
Unsere Serviceleistungen: